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Rechtliches zum Openair-JuGo

© Andreas Haertle - Fotolia.com

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Rechtliches zum Openair-JuGo

Damit der Outdoor-Jugo nicht zum Outlaw wird

Wer sich mit seinem Jugo aus den kirchlichen Räumen hinaus auf öffentliche Flächen und Plätze wagt, muss sich darüber im Klaren sein, dass viele gewohnte Freiheiten der sogenannten. „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zum Opfer fallen.

Von: Peter L. Schmidt, Jurist im Evangelisches Jugendwerk in Württemberg, Stuttgart

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