Rechtliches zum Openair-JuGo
Rechtliches zum Openair-JuGo
Damit der Outdoor-Jugo nicht zum Outlaw wird
Wer sich mit seinem Jugo aus den kirchlichen Räumen hinaus auf öffentliche Flächen und Plätze wagt, muss sich darüber im Klaren sein, dass viele gewohnte Freiheiten der sogenannten. „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zum Opfer fallen.
Von: Peter L. Schmidt, Jurist im Evangelisches Jugendwerk in Württemberg, Stuttgart